So können wir helfen

Der Unternehmer ist für den Brandschutz in seinem Betrieb verantwortlich. Er ist auch dafür verantwortlich, dass die baulichen Anlagen insbesondere auch instand gehalten werden, damit der Entstehung von Schadensfeuern vorgebeugt wird. Dies gilt zum Schutz der Arbeitnehmer und dem Schutz der Sachgüter. Durch diese vielfältigen und speziellen Aufgaben des Brandschutzes ist es für jeden Unternehmer zweckmäßig, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen.

Der Brandschutzbeauftragte ist dem Unternehmer gegenüber verantwortlich daher auch direkt unterstellt.

Gerade der betriebliche Brandschutz leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Bränden. Er kann eine kostengünstige Art des Brandschutzes darstellen.

Der Brandschutzbeauftragte muss kein Betriebsangehöriger sein.

Der Brandschutzbeauftragte soll die Gefahren frühzeitig erkennen, richtig beurteilen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen vorschlagen können. Er muss daher neben der persönlichen auch fachmännische Eignung besitzen. Bei allen betrieblichen Entscheidungen, die den Brandschutz betreffen, ist er hinzuzuziehen.

Hiermit bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen als externer Brandschutzbeauftragte an:

  • Wir führen bei Ihnen Brandschutz-Kontrollgänge durch.
  • Wir übernehmen für Sie die jährliche Brandschutzunterweisung für Ihre Mitarbeiter/innen.
  • Wir überwachen für Sie die Prüftermine von brandschutztechnischen Einrichtungen nach den Prüffristen der techn. Prüfverordnung.
  • Wir erstellen Ihnen die Brandschutzordnung nach E DIN 14096.
  • Weitere Dienstleistungen sind ebenfalls möglich

Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten für Ihren Betrieb sind:

  • die Aufgabe wird durch keine andere Tätigkeit verdrängt, vernachlässigt oder vergessen
  • Einsparung von jährlichen hohen Fortbildungskosten
  • es entsteht vor Ort keine Betriebsblindheit, da nicht jeden Tag der gleiche Mangel gesehen wird
  • die Objektivität wird nicht beeinflusst
  • es werden immer die aktuellen Vorschriften beachtet
  • Ersparnis der Kosten für Gesetze, Verordnungen und Vorschriften
  • Ersparnis der Kosten für Fachliteratur
  • Ersparnis der Kosten für Lehrmaterial
  • keine hohen festen Personalzusatzkosten
  • keine Raum- und Materialkosten
  • keine Beeinflussung der innerbetrieblichen Führungsstrukturen
  • neutrale Hinweise, auch wiederholt, auf eventuell noch bestehende Mängel
  • keine Bindung interner Ressourcen
  • kein Zeitaufwand für die Unterrichtsvorbereitung
  • effektive professionelle Abwicklung der Aufgabe